Regulatorische Informationen

FIDLEG Kundeninformation

Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8ff. des Finanzdienstleistungsgesetzes (FIDLEG) wird nachfolgend ein Überblick über die Pilatus Partners AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.

A. Information über das Unternehmen

Adresse

Pilatus Partners AG
Papieri-Ring 6
CH – 6330 Cham
Telefon: +41 41 784 18 90
E-Mail: info@pilatuspartners.ch
Webseite: www.pilatuspartners.ch

Das Finanzinstitut wurde 2013 gegründet.

Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft

Das Finanzinstitut hat von 2013 – 2024 die Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen besessen und der prudenziellen Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA unterstanden. 2024 hat das Finanzinstitut die Bewilligung als Vermögensverwalter erhalten und wird von der Aufsichtsorganisation AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht beaufsichtigt. Das Finanzinstitut wird durch die Prüfgesellschaft ASMA Asset Management AG sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft. Die Anschrift der Aufsichtsorganisation und der Prüfgesellschaft finden sich nachfolgend.

Aufsichtsorganisation: AOOS – Schweizerische Aktiengesellschaft für Aufsicht

Clausiusstrasse 50
8006 Zürich
Telefon: + 41 44 215 98 98
E-Mail: info@aoos.ch
Webseite: www.aoos.ch

Prüfgesellschaft: ASMA Asset Management Audit & Compliance SA

Bändliweg 20
CH – 8048 Zürich
Telefon: +41 44 503 53 40
E-Mail: info@amaudit.ch
Webseite: www.amaudit.ch

Ombudsstelle

Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle FINOS angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden. Nachfolgend findet sich die Anschrift der Ombudsstelle FINOS.

Finanzombudsstelle Schweiz FINOS

Talstrasse 20
8001 Zürich
Telefon: +41 44 552 08 00
E-Mail: info@finos.ch
Webseite: www.finos.ch

B. Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen

Das Finanzinstitut erbringt für seine Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen, portfoliobezogene und transaktionsbezogene Anlageberatungsdienstleistungen und Execution Only Dienstleistungen (Ausführungsgeschäft).

Bei einem Anlageberatungsmandat mit dem Finanzinstitut wird den Kundinnen und Kunden eine persönliche Empfehlung, die sich auf einzelne Finanzinstrumente bezieht, abgegeben. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf verbleibt letztlich immer beim Kunden.

Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung aber auch zu einem Wertverlust führen.

Weiter erbringt das Finanzinstitut Dienstleistungen im Bereich Multi Family Office.

Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Genehmigungen zur Erbringung der oben beschriebenen Dienstleistungen.

C. Kundensegmentierung

Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen und den entsprechenden Verhaltenspflichten nachkommen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.

D. Information über Risiken und Kosten

Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten

Die Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsdienstleistungen sowie Execution Only bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» aus. Diese kann zudem auf www.swissbanking.ch eingesehen werden.

Bei Fragen können sich die Kunden des Finanzinstituts jederzeit an ihren Kundenberater wenden.

Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung

Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus den angebotenen Dienstleistungen für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Verträge für die Dienstleistungen Execution Only, Anlageberatung bzw. Vermögensverwaltung verwiesen.

Soweit ungewöhnliche Risikokonzentrationen innerhalb des Kundenportfolios nicht ausgeschlossen werden können, werden dem Kunden Art und Umfang solcher Konzentrationsrisiken offengelegt. Indikatoren für solche ungewöhnlichen Risikokon-zentrationen sind:

  • eine Konzentration von 10% oder mehr in einzelnen Wertpapieren;
  • eine Konzentration von 20% oder mehr in einzelnen Emittenten.

Ausgenommen sind Konzentrationen aus kollektiven Kapitalanlagen, die aufsichtsrechtlichen Risikostreuungsregeln unter-liegen, wie z.B. bei UCITS-Fonds und Schweizer Wertpapierfonds.

Bei der Anlageberatung stellt das Finanzinstitut ihren Privatkunden das Basisinformationsblatt des empfohlenen Finanzinstruments zur Verfügung.

Kosteninformation

Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das normalerweise auf den Bruttovermögenswerten und einer Honorarbasis berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Verträge für Execution Only, Anlageberatung bzw. Vermögensverwaltung verwiesen.

Ist es nicht möglich, die tatsächliche Höhe von Vergütungen oder Leistungen Dritter vor Erbringung der Finanzdienstleistung oder vor Vertragsabschluss zu bestimmen, so informiert das Finanzinstitut den Kunden über die Bandbreite der jeweiligen Vergütungen, unter Berücksichtigung der verschiedenen Anlageklassen und Finanzinstrumente. 

Im Falle von Vermögensverwaltung und der portfoliobasierter Anlageberatung wird dem Kunden, wenn die genaue Höhe von Vergütungen Dritter nicht im Voraus bestimmt werden kann, die Spanne der erwarteten Vergütung im Verhältnis zum Portfoliowert und zur vereinbarten Anlagestrategie mitgeteilt.

E. Information über Bindungen an Dritte

Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen können wirtschaftliche Bindungen an Dritte bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung werden in den Execution Only und Vermögensverwaltungs- sowie Anlageberatungsverträgen jeweils detailliert und umfassend geregelt.

F. Informationen über das berücksichtigte Marktangebot

Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «Open Universe Approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen.

Wenn das Finanzinstitut in seinem Marktangebot sowohl eigene als auch fremde Finanzinstrumente berücksichtigt, ergreift es  geeignete organisatorische Massnahmen, wie z.B. die Implementierung eines Verfahrens zur Auswahl von Finanzinstrumenten auf der Grundlage von objektiven, branchenüblichen Kriterien. Kann eine Benachteiligung von Kunden nicht ausgeschlossen werden, legt dies das Finanzinstitut seinen Kunden offen.

G. Angemessenheit und Eignung

Angemessenheitsprüfung bei transaktionsbezogener Anlageberatung

Bei der transaktionsbezogener Anlageberatung erbringt das Finanzinstitut Anlageberatung für einzelne Transaktionen, ohne dafür das gesamte Kundenportfolio zu berücksichtigen.

In diesem Fall müssen vom Finanzinstitut die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden vor der Empfehlung von Finanzinstrumenten erhoben werden. Zudem muss vor Empfehlung von Finanzinstrumenten geprüft werden, ob diese für den Kunden angemessen sind.

Die Gesellschaft muss sich insbesondere über die Kenntnisse und Erfahrungen des Kunden in Bezug auf jede relevante Anlagekategorie, die in der Finanzdienstleistung verwendet wird, vergewissern.

Eignungsprüfung bei portfoliobezogener Anlageberatung und Vermögensverwaltung

Bei der portfoliobezogenen Anlageberatung erbringt das Finanzinstitut Anlageberatung unter Berücksichtigung des Kundenportfolios. Bei der Vermögensverwaltung muss das Finanzinstitut ebenfalls die Gesamtheit des von ihm verwalteten Kundenportfolios berücksichtigen. Im Gegensatz zur Anlageberatung fällt es auch den Anlageentscheid selbst.

In diesen beiden Fällen müssen vom Finanzinstitut die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele sowie die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden erhoben werden. Dabei beziehen sich die Kenntnisse und Erfahrungen auf die Finanzdienstleistung und nicht auf die einzelnen Transaktionen.

Die vom Finanzinstitut gesammelten Informationen über Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden müssen der Anlagestrategie Rechnung tragen, und die Granularität der Erhebung muss der Komplexität, dem Risikoprofil der Anlage und der Anlagestrategie angepasst sein. Das Finanzinstitut muss sich insbesondere über die Kenntnisse und Erfahrungen der Kunden in Bezug auf jede relevante Anlagekategorie, die in der Finanzdienstleistung verwendet wird, vergewissern.

Pilatus Partners AG
Papieri-Ring 6
CH-6330 Cham
+41 41 784 18 90