Regulatorische Informationen
FIDLEG Kundeninformation
Gestützt auf die gesetzlichen Vorgaben aus Art. 8 ff. des Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) wird nachfolgend ein Überblick über die Pilatus Partners AG (nachfolgend das «Finanzinstitut») sowie deren Dienstleistungen gegeben.
A. Information über das Unternehmen
Adresse
Pilatus Partners AG
Talacker 50
CH – 8001 Zürich
Telefon: +41 44 552 08 00
E-Mail: info@pilatuspartners.ch
Webseite: www.pilatuspartners.ch
Das Finanzinstitut wurde 2013 gegründet.
Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft
Das Finanzinstitut besitzt seit 2013 die Bewilligung als Verwalter von Kollektivvermögen und untersteht daher der prudenziellen Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Im Rahmen dieser Aufsicht wird das Finanzinstitut durch die Prüfgesellschaft ASMA AG jährlich sowohl aufsichtsrechtlich als auch obligationsrechtlich geprüft und revidiert. Die Anschrift der FINMA und der ASMA AG finden sich nachfolgend.
Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA
Laupenstrasse 27
3003 Bern
Telefon: +41 31 327 91 00
E-Mail: info@finma.ch
Webseite: www.finma.ch
Prüfgesellschaft: ASMA AG
Bändliweg 20
CH – 8048 Zürich
Telefon: +41 44 503 53 40
E-Mail: info@amaudit.ch
Webseite: www.amaudit.ch
Ombudsstelle
Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle FINOS angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kunden und dem Finanzinstitut sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens durch die Ombudsstelle erledigt werden. Nachfolgend findet sich die Anschrift der FINOS.
Finanzombudsstelle Schweiz FINOS
Talstrassse 20
8001 Zürich
Telefon: +41 44 552 08 00
E-Mail: info@finos.ch
Webseite: www.finos.ch
B. Informationen über die angebotenen Finanzdienstleistungen
Das Finanzinstitut erbringt für ihre Kundinnen und Kunden Vermögensverwaltungsdienstleistungen und transaktionsbezogene Anlageberatungsdienstleistungen sowie Execution Only Dienstleistungen. Die Entscheidung zum Kauf oder Verkauf verbleibt letztlich immer beim Kunden.
Weiter erbringt das Finanzinstitut Finanzdienstleistungen im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen. Für Informationen zu den verschiedenen kollektiven Kapitalanlagen, den allgemeinen Risiken, Wesensmerkmalen und Funktionsweisen wird auf die entsprechenden Prospekte und Factsheets verwiesen.
Das Finanzinstitut garantiert weder eine Rendite noch einen Erfolg im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher zu einer Wertsteigerung aber auch zu einem Wertverlust führen.
Das Finanzinstitut verfügt über alle erforderlichen Bewilligungen zur Ausübung der oben ausgeführten Dienstleistungen.
C. Kundensegmentierung
Finanzdienstleister müssen ihre Kundinnen und Kunden einem gesetzlich vorgegebenen Kundensegment zuordnen. Das Finanzdienstleistungsgesetz sieht die Segmente «Privatkunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden» vor. Für jeden Kunden wird im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Finanzinstitut eine Kundenklassifikation festgelegt. Unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen kann der Kunde durch ein sog. Opting-in oder Opting-out die Kundenklassifikation ändern.
D. Information über Risiken und Kosten
Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Die Anlageberatungs-, Execution Only und Vermögensverwaltungsdienstleistungen bringen finanzielle Risiken mit sich. Das Finanzinstitut händigt allen Kundinnen und Kunden vor Vertragsabschluss die Broschüre „Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten“ aus. Diese kann zudem auf www.swissbanking.org eingesehen werden.
Bei allfälligen und weiterführenden Fragen können sich die Kunden des Finanzinstituts jederzeit an ihren Kundenberater richten.
Risiken im Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung
Für eine Darstellung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, wird auf die entsprechenden Execution Only, Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.
Kosteninformation
Für die erbrachten Dienstleistungen wird ein Honorar verrechnet, das auf den verwalteten Vermögensverwerten berechnet wird. Für detailliertere Informationen wird auf die entsprechenden Anlageberatungs- bzw. Execution Only und Vermögensverwaltungsverträge verwiesen.
Im Falle von Anlageberatungsdienstleistungen stellt das Finanzinstitut ihren Privatkunden das Basisinformationsblatt des empfohlenen Finanzinstruments zur Verfügung.
E. Information über Bindungen an Dritte
Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut angebotenen Finanzdienstleistungen entstehen keine wirtschaftlichen Bindungen an Dritte und es werden keine Zahlungen von Dritten angenommen.
F. Informationen über das berücksichtigte Marktangebot
Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «open universe Approach» und versucht bei der Selektion von Finanzinstrumenten die bestmögliche Wahl für den Kunden zu treffen. Die eigenen kollektiven Kapitalanlagen des Finanzinstituts werden in den Vermögensverwaltungsmandaten nicht eingesetzt. Diese können bei Anlageberatungsdienstleistungen vorgeschlagen werden.